Winfried Mall

Diplom-Heilpädagoge (FH)

Fortbildungskurse

Für alle Kurse gilt:

Zielgruppe:

Menschen, die beruflich oder privat mit dem Personenkreis der angesprochenen Menschen zu tun haben. Es wird keine spezifische Berufsausbildung vorausgesetzt, doch möglichst viel praktische Erfahrung.

Gruppengrösse:

Wenn nicht anders angegeben, 8 bis ca. 16 Personen.

Zeitrahmen:

Wenn nichts anderes angegeben, umfassen die Kurse 16 bzw. 20 Unterrichtsstunden an 2 bzw. 2 ½ Tage, bei den 2-tägigen Kursen z. T. mit einer Arbeitseinheit am ersten Abend und Unterrichtsende am Nachmittag des 2. Tages. Die Tage werden in Einheiten von 90 min aufgeteilt, mit Pausen von jeweils 30 min. Die genauen Zeiten hängen vom Thema, den Gegebenheiten vor Ort, den Anfahrtsbedingungen und der Pausenregelung ab und werden individuell abgesprochen.

Raum, Möblierung, Geräte, Materialien:

Eine Liste bzgl. Raum, Möblierung, Geräte und benötigter Materialien wird rechtzeitig zugesandt; Kursunterlagen für die TeilnehmerInnen werden i.d.R. als Kopiervorlage geliefert oder gegen Kostenerstattung gestellt.

Zum Honorar:

Mein Honorarvorschlag beläuft sich auf pauschal 1.000 EUR pro Tag (8 Unterrichtsstunden), inkl. Reisespesen (Fahrt, Unterkunft und Mahlzeiten). Werden Unterkunft und Mahlzeiten übernommen, reduziert sich der Betrag auf 900 EUR pro Tag. Mehrwertsteuer fällt nicht an.

Es kann ein gestaffeltes Honorar vereinbart werden, um die Rentabilität eines Kurses auch bei niedrigeren Teilnahmezahlen sicherzustellen, z. B.

  • bei 8 bis 11 Teilnehmenden 700 EUR pro Tag
  • bei 12 bis 15 Teilnehmenden 850 EUR pro Tag
  • bei 16 bis 20 Teilnehmenden 1.000 EUR pro Tag

Sollte mein Honorarvorschlag das vorhandene Budget überfordern, bitte ich um einen Gegenvorschlag. Ich sehe dann, wie weit ich dem entgegenkommen kann.

Vertragliche Vereinbarung:

Bei Vereinbarung eines Termins wird zwischen Veranstalter und mir eine Vereinbarung abgeschlossen, die Kursthema, Termin, Arbeitszeiten, Kursort, Honorar und Gruppengrösse nennt, dazu folgende Regelung:

Wenn 6 Wochen vor dem ersten Seminartermin aufgrund der zu geringen Teilnehmerzahl die wirtschaftliche Durchführung des Seminars in Frage gestellt ist, treten Veranstalter und ich in Verhandlungen über eine Reduzierung des Referentenhonorars oder einen (teilweisen) Verzicht auf Spesenerstattung, mit dem Ziel, dass das Seminar doch noch durchgeführt werden kann.

Bei Ausfall des Seminars bzw. eines Seminarteils, den der Veranstalter zu vertreten hat (auch auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl), zahlt der Veranstalter binnen einer Frist vor Seminarbeginn von

  • mehr als 6 Wochen: keinen Ersatz.
  • 3 bis 6 Wochen: 25% des vereinbarten Honorars.
  • weniger als 3 Wochen: 50% des vereinbarten Honorars.

Sage ich meine Mitwirkung binnen einer Frist von weniger als 3 Wochen vor Seminarbeginn ab, ersetze ich dem Veranstalter dessen nachgewiesene Unkosten bis zur Höhe von 50% des vereinbarten Honorars.


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